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Name: | Katharina Lechthaler |
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Adresse: | Landersdorf 108/10, 3124 Oberwölbling |
Telefon: | +43 2786 20553 |
E-Mail: | courage@katharina-lechthaler.com |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Auftaggeberin/dem Auftraggeber und Katharina Lechthaler (im Folgenden Auftragnehmerin bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggerberin/des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der oder des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen der/dem Dritten und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber.
2.3 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Die Auftraggegeberin/der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin
Vollständigkeitserklärung
3.1 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an ihrem/seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.
3.4 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sorgt dafür, dass ihre/seine MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete ArbeitnehmerInnenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmerin von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und der MitarbeiterInnen der Auftraggeberin/des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der Auftraggeberin/des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihre MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Die Auftragnehmerin ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden
6. Anmeldung und Stornierung von Veranstaltungen
6.1 Die Anmeldung an Veranstaltungen (Workshops, Trainings, Seminaren, Lehrgängen) sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
6.2 Absagen eines Fortbildungsangebots: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ausgeschriebene Veranstaltungen aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet die Auftragnehmerin die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6.3 Änderungen im Fortbildungsangebot: Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, einzelne Programmpunkte (zum Beispiel wegen Aktualisierungen) zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder Teilen der Teilnahmegebühr oder sonstiger Aufwendungen.
6.4 Gültigkeit der Anmeldung: Nach dem Absenden der Anmeldung erhält die Auftraggeberin/der Auftraggeber von der Auftragnehmerin eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anmeldung und eine Rechnung für das von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gebuchte Paket. Erst nach Einlangen der Teilnahmegebühr ist der Platz fix für die Auftraggeberin/den Auftraggeber reserviert.
6.5 Ablehnung einer Anmeldung: Die Auftragnehmerin kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zurückweisen.
6.6 Stornierung und Änderung: Bei Stornierung der Anmeldung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet die Auftragnehmerin den gesamten Teilnahmebeitrag zurück. Bei Stornierung der Anmeldung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet die Auftragnehmerin 75% des Teilnahmebeitrags zurück. Bei Stornierungen nach der vierten Woche vor der Veranstaltung erstattet die Auftragnehmerin 50 % der Teilnahmegebühr zurück. Bei Stornierungen ab dem siebten Kalendertag vor der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Vertretung einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers durch eine andere Person ist möglich, muss jedoch mindestens drei Tage im Vorfeld schriftlich an courage@katharina-lechthaler.com mitgeteilt werden.
7. TeilnehmerInnenliste und Bild- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen
7.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die von den Teilnehmenden überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Teilnehmenden erscheinen mit Angabe von Namen, Unternehmen und Ort auf der TeilnehmerInnenliste der gebuchten Veranstaltung.
7.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass sie im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert werden. Diese Bild- und Tonaufzeichnungen sowie Filmaufnahmen können in Print- oder Online-Medien verbreitet und veröffentlicht werden.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und ihren MitarbeiterInnen und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, alle Unterlagen aus Veranstaltungen, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
8.2 Teilnehmende an Veranstaltungen sind nicht befugt, Unterlagen, die für Schulungszwecke ausgehändigt werden, zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
8.3 Der Verstoß der Auftraggeberin/des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
9. Gewährleistung
9.1 Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird die Auftraggeberin/den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
9.2 Dieser Anspruch der Auftraggeberin/des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
10. Haftung / Schadenersatz
10.1 Die Auftragnehmerin haftet der Auftraggeberin/dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen. Für Folgeschäden infolge fehlerhafter Inhalte einer Veranstaltung sowie von Unterlagen (zum Beispiel hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit) haftet die Auftragnehmerin nicht.
10.2 Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin/des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerIn, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
10.3 Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
10.4 Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
11. Geheimhaltung / Datenschutz
11.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggeberin/des Auftraggebers erhält.
11.2 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von KlientInnen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
11.3 Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen GehilfInnen und StellvertreterInnen, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
11.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
11.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.Die Auftraggeberin/der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
12. Honorar
12.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.
12.2 Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
12.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
12.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der Auftraggeberin/des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
12.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
13. Elektronische Rechnungslegung
13.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
14. Dauer des Vertrages
14.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekt, der Veranstaltung oder des Lehrganges.
14.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn eine Vertragspartnerin/ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn eine Vertragspartnerin/ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartnerin/eines Vertragspartners bestehen und diese/dieser auf Begehren der Auftragnehmerin keine Vorauszahlungen leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartnerin/ dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.
Wölbling, Mai 2023